Terminübersicht zur Abschlussprüfung 2025
Antrag auf Übernahme ausgelaufener Fächer für das Abschlusszeugnis der 10. Jahrgangsstufe
Allgemeine Informationen
- Jeder Prüfling muss 30 Minuten vor Beginn der schriftlichen Prüfung vor dem Prüfungsraum erscheinen.
- Erkrankungen, welche die Teilnahme eines Prüflings an der Abschlussprüfung verhindern, sind unverzüglich der Schule telefonisch mitzuteilen und durch Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung am Prüfungstag nachzuweisen.
- Versäumt ein Prüfling eine schriftliche oder mündliche Prüfung unentschuldigt, so muss die Note 6 erteilt werden.
- Hat sich eine Schülerin bzw. ein Schüler der Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.
- Das Mitführen eines Smartphones (auch ausgeschaltet), MP3-Players oder anderen datenspeicherfähigen Geräts (z.B. Smartwatch), gilt als Bereithaltung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels.
Freiwilliges Zurücktreten
- Nur möglich bis spätestens 2 Monate vor der ersten schriftlichen Abschlussprüfung. Danach gilt die Prüfung als angetreten.
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- rechtzeitige schriftliche Abmeldung von der Prüfung
- Abgabe der Austrittserklärung im Sekretariat
- Unterschrift des Schülers und eines Erziehungsberechtigten
- vorheriges Gespräch mit der Schulleitung
Nichtbestehen
- Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
- Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
- Gesamtnote 6 im Fach Deutsch
Notenausgleich
- Voraussetzungen, damit ein Notenausgleich gewährt werden kann:
Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach, oder
Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder
mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern
- Kein Notenausgleich bei Gesamtnote 6 (Jahresfortgang und Abschlussprüfung) in Deutsch möglich.
Prüfungstermine und Nachtermine
Sämtliche Termine der Abschlussprüfungen finden Sie auf der Seite des ISB.