Rudolf-Steiner-Schule


Terminübersicht zur Abschlussprüfung 2024 Rudolf-Steiner-Schule

Antrag Anmeldung zur mündlichen Prüfung

Informationen zu einzelnen Fächern

Wichtige Informationen zum Nachteilsausgleich


Anmeldung zur Prüfung

    • Die Anmeldung inklusiver aller relevanten Unterlagen aller Prüflinge sind jedes Jahr bis zum 18.12.2023 an der Georg-Büchner-Realschule abzugeben, da eine verbindliche Meldung unsererseits bis Ende Januar beim Minesteralbeauftragen von OBB-West erfolgen muss. Die Abgabe der Unterlagen aller Prüflinge ist durch eine Lehrkraft der Rudolf-Steiner-Schule rechtzeitig im Sekretariat abzugeben.

      • Geburtsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift                                                                
      • Lebenslauf (tabellarisch), der die Daten Ihres bisherigen Schulbesuchs enthalten muss               
      • Ihr letztes Jahreszeugnis und ggf. eine Bescheinigung der zuletzt besuchten Schule                     
      • Ihre Angaben zu den gewünschten Prüfungsfächern                                       
      • Ihre Erklärungen nach § 47 RSO                                                                    
      • Ihre Angaben zu den Lehrbüchern, mit denen Sie sich vorbereitet haben                   
      • Ihr Nachweis bezüglich einer praktischen Tätigkeit oder entsprechenden Ausbildung im gewählten Profil-Fach der WPFG III b (vgl. § 47 Abs.3 Nr.6) 
      • Bei Bedarf der Antrag auf Ersatz der Fremdsprache Englisch durch eine andere Fremdsprache vgl. § 16 Abs.3 und § 35 Abs.1 Satz 2                                                                                                                                                                                                    
    • Die Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Homepage des Ministerialbeauftragten Oberbayern West 
      • Anmeldeunterlagen zum Download --> Unterpunkt: Anmeldeformulare andere Bewerber
      • Alle wichtigen Inormationen bezüglich der Realschulordnung (RSO) --> Unterpunkt: Bestimmung zur Prüfung für andere Bewerber
    • Häufige Fragen zur Prüfung anderer Bewerber (BRN-Seite)

Allgemeine Informationen

      • Jeder Prüfling muss 30 Minuten vor Beginn der schriftlichen Prüfung vor dem Prüfungsraum erscheinen.
      • Erkrankungen, welche die Teilnahme eines Prüflings an der Abschlussprüfung verhindern sind unverzüglich beiden Schulen telefonisch mitzuteilen und durch ein ärztliches Zeugnis am Prüfungstag an der Georg-Büchner-Realschule nachzuweisen bzw. abzugeben.
      • Versäumt ein Prüfling eine schriftliche oder mündliche Prüfung unentschuldigt, so muss die Note 6 erteilt werden.
      • Hat sich eine Schülerin bzw. ein Schüler der Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.
      • Das Mitführen eines ausgeschalteten (eingeschalteten sowieso) Handys, MP3-Players oder ähnlichen Datenträgers (z.B. auch datenspeicherfähige Uhren) u.a. gilt als Bereithaltung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels.

Nichtbestehen

      • Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
      • Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
      • Gesamtnote 6 im Fach Deutsch

Notenausgleich

      • Voraussetzungen, damit ein Notenausgleich gewährt werden kann:

Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach, oder

Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder     

Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern

      • Kein Notenausgleich bei Gesamtnote 6 (Abschlussprüfung + mündliche Prüfung) in Deutsch möglich

Nachtermine

Die Nachtermine für die Abschlussprüfungen finden Sie hier.

Georg-Büchner-Realschule

Staatliche Realschule München 1