Rudolf-Steiner-Schule


Terminübersicht zur Abschlussprüfung 2025 Rudolf-Steiner-Schule

Antrag Anmeldung zur mündlichen Prüfung

Informationen zu einzelnen Fächern

Wichtige Informationen zum Nachteilsausgleich


Anmeldung zur Prüfung

    • Die Anmeldungen aller Prüflinge, inklusive aller relevanten Unterlagen, sind bis zum 18.12.2024 von einer Lehrkraft der Rudolf-Steiner-Schule im Sekretariat der Georg-Büchner-Realschule abzugeben, da unsererseits im Januar eine verbindliche Meldung bei der Ministerialbeauftragtenstelle erfolgen muss.
    • Folgende Unterlagen müssen in der Anmeldungen enthalten sein:
      • Geburtsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift                               
      • Lebenslauf (tabellarisch), der die Daten des bisherigen Schulbesuchs enthalten muss               
      • Jahreszeugnis und ggf. Bescheinigung der zuletzt besuchten Schule                   
      • Angaben zu den gewünschten Prüfungsfächern
      • Erklärung nach §47 RSO
      • Angaben zu den Lehrbüchern, mit denen Sie sich vorbereitet haben                   
      • Nachweis bezüglich einer praktischen Tätigkeit oder entsprechenden Ausbildung im gewählten Profil-Fach der WPFG IIIb (vgl. §47 Abs.3, Nr.6) 
      • bei Bedarf: Antrag auf Ersatz der Fremdsprache Englisch durch eine andere Fremdsprache (vgl. §16 Abs.3 und §35 Abs.1, Satz 2)     
    • Die Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Homepage der Ministerialbeauftragten München.
      • Anmeldeunterlagen zum Download --> Unterpunkt: Anmeldeformulare andere Bewerber
      • Alle wichtigen Inormationen bezüglich der Realschulordnung (RSO) --> Unterpunkt: Bestimmung zur Prüfung für andere Bewerber
    • FAQs zur Prüfung anderer Bewerber: (BRN-Seite)

Allgemeine Informationen

      • Jeder Prüfling muss 30 Minuten vor Beginn der schriftlichen Prüfung vor dem Prüfungsraum erscheinen.
      • Erkrankungen, welche die Teilnahme eines Prüflings an der Abschlussprüfung verhindern, sind unverzüglich beiden Schulen telefonisch mitzuteilen und noch am Prüfungstag durch Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung an der Georg-Büchner-Realschule nachzuweisen.
      • Versäumt ein Prüfling eine schriftliche oder mündliche Prüfung unentschuldigt, muss die Note 6 erteilt werden.
      • Hat sich eine Schülerin oder ein Schüler der Prüfung (bzw. einem Prüfungsteil) bereits unterzogen, so können gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht nachträglich anerkannt werden.
      • Das Mitführen eines Smartphones (auch ausgeschaltet), MP3-Players oder anderen datenspeicherfähigen Geräts (z.B. Smartwatch), gilt als Bereithaltung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels.

Nichtbestehen

Die Abschlussprüfung gilt als nicht bestanden bei:

      • Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
      • Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
      • Gesamtnote 6 im Fach Deutsch

Notenausgleich

Voraussetzungen, damit ein Notenausgleich gewährt werden kann:

      • Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach, oder
      • Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder
      • mindestes Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern

kein Notenausgleich bei Gesamtnote 6 (Abschlussprüfung + mündliche Prüfung) im Fach Deutsch möglich


Nachtermine

Die Nachtermine für die Abschlussprüfungen finden Sie hier.

Georg-Büchner-Realschule

Staatliche Realschule München 1