Terminübersicht zur Abschlussprüfung 2024 Rudolf-Steiner-Schule
Antrag Anmeldung zur mündlichen Prüfung
Informationen zu einzelnen Fächern
Wichtige Informationen zum Nachteilsausgleich
Anmeldung zur Prüfung
- Die Anmeldung inklusiver aller relevanten Unterlagen aller Prüflinge sind jedes Jahr bis zum 18.12.2023 an der Georg-Büchner-Realschule abzugeben, da eine verbindliche Meldung unsererseits bis Ende Januar beim Minesteralbeauftragen von OBB-West erfolgen muss. Die Abgabe der Unterlagen aller Prüflinge ist durch eine Lehrkraft der Rudolf-Steiner-Schule rechtzeitig im Sekretariat abzugeben.
- Geburtsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
- Lebenslauf (tabellarisch), der die Daten Ihres bisherigen Schulbesuchs enthalten muss
- Ihr letztes Jahreszeugnis und ggf. eine Bescheinigung der zuletzt besuchten Schule
- Ihre Angaben zu den gewünschten Prüfungsfächern
- Ihre Erklärungen nach § 47 RSO
- Ihre Angaben zu den Lehrbüchern, mit denen Sie sich vorbereitet haben
- Ihr Nachweis bezüglich einer praktischen Tätigkeit oder entsprechenden Ausbildung im gewählten Profil-Fach der WPFG III b (vgl. § 47 Abs.3 Nr.6)
- Bei Bedarf der Antrag auf Ersatz der Fremdsprache Englisch durch eine andere Fremdsprache vgl. § 16 Abs.3 und § 35 Abs.1 Satz 2
- Die Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Homepage des Ministerialbeauftragten Oberbayern West
- Anmeldeunterlagen zum Download --> Unterpunkt: Anmeldeformulare andere Bewerber
- Alle wichtigen Inormationen bezüglich der Realschulordnung (RSO) --> Unterpunkt: Bestimmung zur Prüfung für andere Bewerber
- Häufige Fragen zur Prüfung anderer Bewerber (BRN-Seite)
Allgemeine Informationen
- Jeder Prüfling muss 30 Minuten vor Beginn der schriftlichen Prüfung vor dem Prüfungsraum erscheinen.
- Erkrankungen, welche die Teilnahme eines Prüflings an der Abschlussprüfung verhindern sind unverzüglich beiden Schulen telefonisch mitzuteilen und durch ein ärztliches Zeugnis am Prüfungstag an der Georg-Büchner-Realschule nachzuweisen bzw. abzugeben.
- Versäumt ein Prüfling eine schriftliche oder mündliche Prüfung unentschuldigt, so muss die Note 6 erteilt werden.
- Hat sich eine Schülerin bzw. ein Schüler der Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.
- Das Mitführen eines ausgeschalteten (eingeschalteten sowieso) Handys, MP3-Players oder ähnlichen Datenträgers (z.B. auch datenspeicherfähige Uhren) u.a. gilt als Bereithaltung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels.
Nichtbestehen
- Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
- Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
- Gesamtnote 6 im Fach Deutsch
Notenausgleich
- Voraussetzungen, damit ein Notenausgleich gewährt werden kann:
Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach, oder
Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder
Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern
- Kein Notenausgleich bei Gesamtnote 6 (Abschlussprüfung + mündliche Prüfung) in Deutsch möglich
Nachtermine
Die Nachtermine für die Abschlussprüfungen finden Sie hier.