Informationen zur Beantragung von Nachteilsausgleich und Notenschutz aufgrund einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung
Zur Prüfung und Genehmigung der Maßnahmen für die Abschlussprüfung benötigen wir möglichst bald folgende Unterlagen:
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Bewilligung der Maßnahmen
- ein fachärztliches Gutachten (i.d.R. von einem Kinder-/Jugendpsychiater ausgestellt) in Kopie, aus dem eine entsprechende Diagnose hervorgeht (möglichst inkl. der zugrundeliegenden Testwerte)
oder
- Ein schulpsychologisches Gutachten in Kopie, auf dessen Basis die Maßnahmen für eine andere staatliche Abschlussprüfung (z. B. für den Quali) bereits gewährt wurden. Bitte in diesem Fall auch den Bescheid der Schule in Kopie beilegen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Schulpsychologin Dagmar Alberti.
(Kontakt siehe unter „schulbezogene Beratung“)
Hinweise für Beeinträchtigungen im Lesen und Rechtschreiben
Antrag auf Bewilligung von Maßnahmen aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung
Für eine Beantragung stehen Ihnen ebenfalls die zentralen Schulpsychologen der staatlichen Schulberatungsstelle München zur Verfügung.
Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis
Infanteriestraße 7
D-80797 München
Telefon: +49 89 55 89 989 - 60
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